Betriebspraktikum im Ausland – Informationen für interessierte SchülerInnen und ihre Eltern

Für SchülerInnen gibt es neben einigen wenigen kommerziellen Angeboten in diesem Bereich im Wesentlichen zwei kostengünstige Möglichkeiten, ein Betriebspraktikum im Ausland durchzuführen:

Grundmodell 1:
Von der Schule vorgesehenes, im jeweiligen Schulprogramm beschriebenes, von der Partnerschule begleitetes Auslandspraktikum. Für diesen Fall gilt z.B. in Nordrhein-Westfalen die folgende Regelung:

  • Auslandspraktika sind in der Regel eine Schulveranstaltung, deren Zeitpunkt im Schulprogramm festgelegt ist (meist kurz vor den Schulferien in der Jahrgangsstufe 10) oder
  • sie werden im Rahmen einer Schulpartnerschaft durchgeführt
    die Unterbringung erfolgt in Gastfamilien und beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit
  • Lehrkräfte aus Deutschland begleiten ihre Schülerinnen und Schüler und betreuen sie während ihres Praktikums
  • die Dauer liegt in der Regel bei 2 bis 3 Wochen
  • es gibt eine enge Kooperation zwischen Partnerschulen und Praktikumsbetrieben
  • die Partnerschulen bereiten das Praktikum intensiv vor und nach
  • das Praktikum wird in Form eines Praktikumsberichts dokumentiert
  • der Schüler erhält eine Praktikumsbescheinigung
  • die Schüler sind verpflichtet, sich mit den allgemeinen Regeln zur Unfallverhütung und den Hygienevorschriften vertraut zu machen und danach zu handeln
  • die Arbeitszeit liegt bei maximal 8 Stunden an 5 Tagen mit einer Ruhepause von 30 Minuten bei mehr als 4,5 Stunden und 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden. Samstags- und Sonntagsarbeit sind verboten
  • die Schüler sind durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert, wenn das Praktikum von der Schule organisiert, betreut und begleitet wird

Grundmodell 2:
Natürlich ist es auch möglich, ohne Betreuung durch eine Lehrkraft der eigenen Schule ein Auslandspraktikum durchzuführen. Für diesen Fall gilt:

  • das Praktikum wird zu einem selbst gewählten Zeitpunkt in den Schulferien durchgeführt, kann aber auch in der von der Schule für Praktika vorgesehenen Zeiten liegen
  • der Unfallversicherungsschutz muss in jedem Einzelfall mit dem für den Praktikumsbetrieb zuständigen Unfallversicherungsträger  geklärt werden
  • der Praktikumsplatz wird eigeninitiativ gesucht
  • auch die Unterkunft wird privat gesucht und organisiert (Zeitungsannonce, Annonce im Internet, private Kontakte)
  • bei einem two-way-Praktikum (Unterbringung auf Gegenseitigkeit) entfallen die Kosten für die Unterbringung
  • bei einem one-way-Praktikum müssen nach Absprache Unterbringungs-/Verpflegungskosten an die Gastfamilien bezahlt werden

 

Zwischen beiden Modellen gibt es auch Mischformen, wie die folgende Tabellen zeigt:

Organisation
durch die Schule
Zeitraum Schulzeit,
ggf. mit Ferien
Anerkennung als
Berufspraktikum
ja
Im Schulprogramm
vorgesehen
ja
Gilt als
Schulveranstaltung
ja
Praktikumsstelle
suchen
Schule
Gastfamilie
suchen
Schule
Betreuung in
der Schule
Lehrer der Schule
Betreuung im
Ausland
Lehrer der Schule
fährt mit (ggf.
Kooperation
mit Lehrer der
Partnerschule)
Unfallversicherung Unfallkasse
(wie Schulbesuch)
Teilorganisation
durch die Schule
Zeitraum Schulzeit,
ggf. mit Ferien
Anerkennung
als Berufspraktikum
ja
Im Schulprogramm
vorgesehen
ja
Gilt als
Schulveranstaltung
nein
Praktikumsstelle
suchen
Selbst oder Schule
Gastfamilie
suchen
Selbst oder Schule
Betreuung in
der Schule
Koordinator
der Schule
Betreuung im
Ausland
keine
Unfallversicherung keine
(ggf. privat)
Selbst organisiert
Zeitraum Schulferien
Anerkennung als
Berufspraktikum
nein
Im Schulprogramm
vorgesehen
nein
Gilt als
Schulveranstaltung
nein
Praktikumsstelle
suchen
Selbst
Gastfamilie
suchen
Selbst
Betreuung in
der Schule
keine
Betreuung im
Ausland
keine
Unfallversicherung keine
(ggf. privat)

 

Unter den Praktikumsberichten finden Sie eine Reihe interessanter Erfahrungen von Schülerinnen und Schülern, die ein Berufspraktikum im Ausland absolviert haben.

 

Schüleraustausch

Die Unterstützung von Schüleraustauschprogrammen erfolgt zunächst an ausgewählten Schulen im Umkreis von Haltern am See, kann aber bei entsprechender Nachfrage auch auf andere Schulen ausgeweitet werden. Gefördert wird die Teilnahme einzelner Schülerinnen und Schüler oder einer Gruppe von Schülern allgemeinbildender Schulen aus Deutschland oder dem jeweiligen Gastland, wenn ansonsten deren Teilnahme am Austausch nicht möglich ist und wenn keine anderen Unterstützungsmöglichkeiten bestehen. Schüleraustauschvorhaben sollen außerdem gefördert werden, wenn diese zusätzliche Mittel etwa für Programmpunkte von besonderem pädagogischen Nutzen (z.B. Ausflüge und Besichtigungen vor Ort) benötigen.

Die Elena Bleß-Stiftung unterstützt die kooperierenden Schulen auf formlosen Antrag.