Betriebspraktikum im Ausland – Informationen für interessierte SchülerInnen und ihre Eltern
Für SchülerInnen gibt es neben einigen wenigen kommerziellen Angeboten in diesem Bereich im Wesentlichen zwei kostengünstige Möglichkeiten, ein Betriebspraktikum im Ausland durchzuführen:
Grundmodell 1:
Von der Schule vorgesehenes, im jeweiligen Schulprogramm beschriebenes, von der Partnerschule begleitetes Auslandspraktikum. Für diesen Fall gilt z.B. in Nordrhein-Westfalen die folgende Regelung:
- Auslandspraktika sind in der Regel eine Schulveranstaltung, deren Zeitpunkt im Schulprogramm festgelegt ist (meist kurz vor den Schulferien in der Jahrgangsstufe 10) oder
- sie werden im Rahmen einer Schulpartnerschaft durchgeführt
die Unterbringung erfolgt in Gastfamilien und beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit - Lehrkräfte aus Deutschland begleiten ihre Schülerinnen und Schüler und betreuen sie während ihres Praktikums
- die Dauer liegt in der Regel bei 2 bis 3 Wochen
- es gibt eine enge Kooperation zwischen Partnerschulen und Praktikumsbetrieben
- die Partnerschulen bereiten das Praktikum intensiv vor und nach
- das Praktikum wird in Form eines Praktikumsberichts dokumentiert
- der Schüler erhält eine Praktikumsbescheinigung
- die Schüler sind verpflichtet, sich mit den allgemeinen Regeln zur Unfallverhütung und den Hygienevorschriften vertraut zu machen und danach zu handeln
- die Arbeitszeit liegt bei maximal 8 Stunden an 5 Tagen mit einer Ruhepause von 30 Minuten bei mehr als 4,5 Stunden und 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden. Samstags- und Sonntagsarbeit sind verboten
- die Schüler sind durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert, wenn das Praktikum von der Schule organisiert, betreut und begleitet wird
Grundmodell 2:
Natürlich ist es auch möglich, ohne Betreuung durch eine Lehrkraft der eigenen Schule ein Auslandspraktikum durchzuführen. Für diesen Fall gilt:
- das Praktikum wird zu einem selbst gewählten Zeitpunkt in den Schulferien durchgeführt, kann aber auch in der von der Schule für Praktika vorgesehenen Zeiten liegen
- der Unfallversicherungsschutz muss in jedem Einzelfall mit dem für den Praktikumsbetrieb zuständigen Unfallversicherungsträger geklärt werden
- der Praktikumsplatz wird eigeninitiativ gesucht
- auch die Unterkunft wird privat gesucht und organisiert (Zeitungsannonce, Annonce im Internet, private Kontakte)
- bei einem two-way-Praktikum (Unterbringung auf Gegenseitigkeit) entfallen die Kosten für die Unterbringung
- bei einem one-way-Praktikum müssen nach Absprache Unterbringungs-/Verpflegungskosten an die Gastfamilien bezahlt werden
Zwischen beiden Modellen gibt es auch Mischformen, wie die folgende Tabellen zeigt:
Organisation durch die Schule |
|
---|---|
Zeitraum | Schulzeit, ggf. mit Ferien |
Anerkennung als Berufspraktikum |
ja |
Im Schulprogramm vorgesehen |
ja |
Gilt als Schulveranstaltung |
ja |
Praktikumsstelle suchen |
Schule |
Gastfamilie suchen |
Schule |
Betreuung in der Schule |
Lehrer der Schule |
Betreuung im Ausland |
Lehrer der Schule fährt mit (ggf. Kooperation mit Lehrer der Partnerschule) |
Unfallversicherung | Unfallkasse (wie Schulbesuch) |
Teilorganisation durch die Schule |
|
Zeitraum | Schulzeit, ggf. mit Ferien |
Anerkennung als Berufspraktikum |
ja |
Im Schulprogramm vorgesehen |
ja |
Gilt als Schulveranstaltung |
nein |
Praktikumsstelle suchen |
Selbst oder Schule |
Gastfamilie suchen |
Selbst oder Schule |
Betreuung in der Schule |
Koordinator der Schule |
Betreuung im Ausland |
keine |
Unfallversicherung | keine (ggf. privat) |
Selbst organisiert | |
Zeitraum | Schulferien |
Anerkennung als Berufspraktikum |
nein |
Im Schulprogramm vorgesehen |
nein |
Gilt als Schulveranstaltung |
nein |
Praktikumsstelle suchen |
Selbst |
Gastfamilie suchen |
Selbst |
Betreuung in der Schule |
keine |
Betreuung im Ausland |
keine |
Unfallversicherung | keine (ggf. privat) |
Unter den Praktikumsberichten finden Sie eine Reihe interessanter Erfahrungen von Schülerinnen und Schülern, die ein Berufspraktikum im Ausland absolviert haben.
Schüleraustausch
Die Unterstützung von Schüleraustauschprogrammen erfolgt zunächst an ausgewählten Schulen im Umkreis von Haltern am See, kann aber bei entsprechender Nachfrage auch auf andere Schulen ausgeweitet werden. Gefördert wird die Teilnahme einzelner Schülerinnen und Schüler oder einer Gruppe von Schülern allgemeinbildender Schulen aus Deutschland oder dem jeweiligen Gastland, wenn ansonsten deren Teilnahme am Austausch nicht möglich ist und wenn keine anderen Unterstützungsmöglichkeiten bestehen. Schüleraustauschvorhaben sollen außerdem gefördert werden, wenn diese zusätzliche Mittel etwa für Programmpunkte von besonderem pädagogischen Nutzen (z.B. Ausflüge und Besichtigungen vor Ort) benötigen.
Die Elena Bleß-Stiftung unterstützt die kooperierenden Schulen auf formlosen Antrag.